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AGB

Übernahme des Fahrzeuges: 
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten.
Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein. Zusätzliche Bestimmungen sind unter der jeweiligen Fahrzeugkategorie auf der Webseite des Vermieters vermerkt.
Der Mieter/Lenker erhält ein vollgeladenes Fahrzeug. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters / Lenkers. 
In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt werden. Einwegmieten sind nicht gestattet. Die Fahrstrecke wird aufgezeichnet, unabhängig vom Fahrer.

Rückgabe:
Am Tag des Mietendes.
Für das Aufladen des Fahrzeuges berechnet der Vermieter dem Mieter eine pauschale von CHF 50.-

Voraussetzungen Mieter:
Der Mieter hat einen Wohnsitz in der Schweiz und einen gültigen Führerschein seit mindestens 3 Jahren.

Abholung des Fahrzeuges:
Abholung des Fahrzeuges auf Anfrage an div. Standorten möglich. 

Auslandsfahrten:
Fahrten ins Ausland sind gestattet, die nötigen Dokumente werden mitgegeben. 

Vertragserfüllung:
Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.

Miete/Kaution:
Der Mieter muss Besitzer einer gängigen Kreditkarte sein. Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters eine Kaution zu leisten. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete und wird für allfällige Zusatzkosten hinterlegt. Die Kaution wird bei Fahrzeugrückgabe zurückerstattet, unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug rechtzeitig, ohne Schäden und mit der kompletten Ausrüstung zurückgebracht wurde.  Quick-E ist nicht verpflichtet, die Kaution von ihrem Vermögen getrennt zu halten. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Quick-E ist berechtigt, ihren Anspruch auf Leistung der Kaution auch erst nach Beginn des Mietverhältnisses geltend zu machen.

Bei Bezahlung der Miete mit Kreditkarte wird eine Gebühr von 5% des Mietbetrages fällig. 
 
Mietpreis:
Als Mietpreis gilt grundsätzlich der im Mietvertrag vereinbarte Tarif mitsamt den weiteren Gebühren und Kosten. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages, von diesen Tarifen, Gebühren und Kosten Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden (inkl. Kilometerlimit, Gebühren für Extras wie zusätzliches Zubehör, Zusatzfahrergebühren). Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt, erfolgt die Abrechnung der Nachbetankung zum durchschnittlichen Marktpreis für Treibstoffe zuzüglich einer Betankungsgebühr.
 

Versicherung:
Selbstbehalt im Schadenfall: Vollkasko Fr. 1500.- /Haftpflicht Fr. 1500.-
Das Fahrzeug ist durch den Vermieter vollkaskoversichert. Beschädigungen am Dachbaufbau und an den Anbauten des Fahrzeuges infolge Nichtbeachtung des Mindesthöhe, sowie Schäden, verursacht durch Fahrlässigkeit oder Nichtbeachten der Betriebssicherheit sowie Schäden im Innenraum  oder der Bereifung und Mechanische Schäden infolge falscher Manipulation gehen voll zu Lasten des Mieters. In diesem Fall entfällt die Vollkaskoversicherung. Ausserdem behalten wir uns einen Regress vor bei grobfahrlässig verursachten Schäden. SOS-Rückreise-Versicherung für Fahrzeug und Reisende bei Unfall, Krankheit und Pannen, und grüne Versicherungskarte sind nicht inbegriffen. Wir empfehlen das Abschliessen einer solchen Versicherung (Bsp: ETI Schutzbrief oder ähnliches).

Versicherungsausschluss:
Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Pannen, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinfluss von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Reparaturen an Frontscheiben werden nach Aufwand verrechnet. Bei Fahrzeugbeschädigungen ist unbedingt ein Polizeirapport erstellen zu lassen und bei Rückgabe inkl. Fotos zu übergeben.

Verkehrsübertretungen:
Volle Haftung des Mieters/Lenkers, zusätzliche Aufwände werden mit CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Unfälle:
Es sind zwingend der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen, ein Unfallprotokoll muss erstellt werden. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.

Reparaturen am Mietfahrzeug:
Reparaturen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe der Quittung vergütet. Der Mieter benützt das Fahrzeug mit Sorgfalt und verpflichtet sich, alle 500 km Öl und Wasserstand zu checken und die Betriebssicherheit zu beachten, insbesondere auch im Sommer/Winter. Öl, Scheibenwischwasser, etc. sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet zudem für Reparaturen, denen der Vermieter nicht zugestimmt hat.

Haftung:
Für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Ersatzfahrzeuge werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe einer Quittung vergütet.
Fundgegenstände werden, wenn möglich dem Mieter/Lenker gemeldet. Nach max. 1 Monat werden diese von uns entsorgt. Wertgegenstände werden nach dieser Frist dem Fundbüro übergeben.
Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch.

Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen
Dem Kunden ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
  • Für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt, ausser das Fahrzeug wird explizit als Taxi vermietet.
  • Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, sofern es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.
  • In überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
  • Zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe.
  • Zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
  • Die Beförderung und Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen usw. ist nicht erlaubt. 
Junglenker: 
Versicherung Selbstbehalt Vollkasko/Haftpflicht je Fr. 3500.-. Haftender uns gegenüber ist der Mieter. 
Als Junglenker gilt, wer den Ausweis weniger als 3 Jahre hat oder jünger als 25 Jahre alt ist. 
 

Stornierungen:
Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens drei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 verrechnet.

Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattungen.

Vertragsauflösung:
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Zahlungverzuges oder eines Konkurses.

Beendigung des Mietvertrages:
Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.

Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.

Nichtübernahme des Fahrzeuges 
Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung zu Lasten von Quick-E mehr. Der Mieter ist in diesem Falle ohne Weiteres verpflichtet, der Vermieterin pro nicht Übernahme des Fahrzeuges eine Ausfallspauschale von CHF 130.– zu bezahlen. Die Ausfallpauschale wird von einem allfällig bereits bezahlten Mietzins in Abzug gebracht. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz wird ausdrücklich vorbehalten.

Vorzeitige Rückgabe der Mietsache
Die vorzeitige Rückgabe im Rahmen des Mietvertrages berechtigt zu keinerlei Reduktionen oder Rückerstattungen.
Möchte der Mieter/die Mieterin während der laufenden Miete das Mietverhältnis beenden, wird der ganze Mietbetrag der Restmiete fällig.
 

Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH- 8810 Horgen.